Keine NOVA bei Personen mit Behinderung (Stand 01.10.2020)

Eine wesentliche Änderung betrifft Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden: Sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird, sind diese von der NoVA befreit.

Gewohnterweise wird die NoVA bei Neuwagen abgeführt und ist bei Gebrauchtwagen nicht mehr ausweisbar!

Im Gegensatz dazu, können wir bei jeglichem gebrauchten Wunschimportfahrzeug die NoVA ausweisen und so unseren Kunden diesen großen Vorteil auch bei Gebrauchtfahrzeugen aller Marken ermöglichen.

Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte und freuen uns auf Ihre Anfrage!

dk dieautomakler gmbh

David Josef Kreiner

Gwerbezone 2a/1
9300 Hunnenbrunn

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