Keine NOVA bei Personen mit Behinderung (Stand 01.10.2020)
Eine wesentliche Änderung betrifft Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden: Sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird, sind diese […]
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